Sie haben ein Schnäppchen in Tschechien gemacht? Einen US-Klassiker aus den Staaten geholt? Oder umzugsbedingt einen Wagen aus der Schweiz mitgebracht? Egal woher — das Importfahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden, bevor Sie hier offiziell fahren dürfen. So funktioniert's.
EU-Import: relativ unkompliziert
Fahrzeuge aus EU-Staaten haben es einfach. Dank EU-weit harmonisierter Typgenehmigungen ist der Prozess fast wie eine deutsche Wiederzulassung — mit ein paar Zusatzschritten.
Unterlagen für EU-Import
- Ausländische Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder vergleichbares)
- CoC-Papier (Certificate of Conformity) — die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers
- Ausländische Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Personalausweis oder Pass + Meldebescheinigung
- eVB-Nummer der deutschen Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Gültige Hauptuntersuchung (HU/AU) — bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre
Schritte bei EU-Import
- Fahrzeug nach Deutschland überführen — am einfachsten mit deutschem Kurzzeit- oder ausländischem Ausfuhrkennzeichen.
- Fahrgestellnummer prüfen lassen — beim TÜV, sofern keine deutschen Vorpapiere existieren.
- HU/AU durchführen — der ausländische TÜV wird in Deutschland nicht ohne weiteres anerkannt. Eine neue HU ist meistens nötig.
- Versicherung abschließen und eVB holen.
- Zur Zulassungsstelle gehen mit allen Unterlagen. Innerhalb von Stunden bekommen Sie deutsche Papiere und Kennzeichen.
Drittland-Import: deutlich aufwendiger
Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten — USA, UK, Schweiz, Norwegen, Japan, China — sind komplizierter. Es gibt zusätzliche Hürden: Zollabwicklung, EG-Übereinstimmung, oft auch technische Anpassungen.
Zusätzliche Unterlagen bei Drittland-Import
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt — Nachweis, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt sind
- § 21-Vollgutachten (Einzelabnahme) oder CoC-Papier, falls für deutsche Norm anpassbar
- Technisches Datenblatt vom TÜV
- Kaufvertrag und Frachtdokumente
Zoll und Steuern
Bei der Einfuhr aus Drittländern fallen an:
- Zoll: 10 % des Fahrzeugwerts (PKW)
- Einfuhrumsatzsteuer: 19 % auf Wert + Zoll
- Bei Fahrzeugen aus der Schweiz/Norwegen/UK können je nach Abkommen Zollvergünstigungen gelten
Technische Hürden
US-Fahrzeuge haben zum Beispiel oft:
- Andere Scheinwerfer (rote Blinker hinten, falsche Lichtkegel)
- Andere Tachoangaben (mph statt km/h)
- Fehlende Nebelschlussleuchte
- Andere Abgasnorm-Einstellungen
Diese Punkte müssen angepasst werden, bevor das Fahrzeug eine deutsche Betriebserlaubnis bekommt. Ein Einzelabnahme-Gutachten beim TÜV nach § 21 StVZO ist Pflicht — Kosten oft 500–1.500 €.
Importauto über einen Dienstleister
Bei komplexen Importen — vor allem aus Drittländern — übergeben viele Käufer den Prozess an einen Zulassungsdienst. Wir kümmern uns dann um:
- Zollabwicklung mit Hauptzollamt München
- Koordination der TÜV-Einzelabnahme
- Beschaffung CoC-Papier oder § 21-Gutachten
- Anmeldung bei der Zulassungsstelle
- Kennzeichenherstellung
Häufige Stolpersteine
Kein CoC-Papier vorhanden
Bei EU-Fahrzeugen ohne CoC muss eine § 21-Einzelabnahme her. Kostet Zeit und Geld.
Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Raum ohne Zollnachweis
Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Zulassung. Den Zollnachweis erst nach Einfuhr nachholen ist mühsam.
HU im Ausland gilt nicht automatisch
Auch ein gerade frisch absolvierter italienischer „revisione" wird in Deutschland nicht akzeptiert. Neue HU ist Standard.
Wie lange dauert der Importprozess?
- EU-Import mit vollständigen Unterlagen: 1–3 Werktage in München
- Drittland-Import: 1–4 Wochen, je nach Zoll und TÜV-Auslastung
Fazit
EU-Importe sind 2025 mit etwas Aufwand machbar. Drittland-Importe brauchen Geduld, Geld und Sachkenntnis — oder einen Dienstleister, der den Behördenmarathon übernimmt. Wer ein Fahrzeug importieren will, sollte vorher kalkulieren: Zoll, Steuer, TÜV-Anpassungen und Zulassung können den Schnäppchenpreis schnell relativieren.
